Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.126 Anfragen

Coronabedingte vorübergehende Schließung eines Geschäfts für Verlobungs- und Hochzeitsringe

Corona-Virus Lesezeit: ca. 5 Minuten

Die Antragstellerin wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Anordnung der vorübergehenden Schließung der Geschäftsräume ihrer Filiale in Hamburg für den Publikumsverkehr mit Ausnahme von „Click and Collect“. Sie betreibt an mehreren Standorten Filialen, in denen Verlobungs- und Hochzeitsringe vertrieben werden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Hier überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Suspensivinteresse der Antragstellerin. Bei summarischer Prüfung erweist sich die konkretisierende Untersagung der Öffnung für den Publikumsverkehr mit Ausnahme von „Click and Collect“ bei der nur möglichen und allein gebotenen summarischen Prüfung als voraussichtlich rechtmäßig.

Die Antragsgegnerin hat gegenüber der Antragstellerin zu Recht festgestellt, dass die Filiale in Hamburg nach den Vorschriften der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO mit Ausnahme von „Click & Collect“ für den Publikumsverkehr zu schließen ist.

Gemäß § 4c Abs. 1 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO ist der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels für den Publikumsverkehr grundsätzlich untersagt. Die Antragstellerin fällt unter dieses Schließungsgebot und die Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands gemäß § 4c Abs. 3 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sind nicht erfüllt. Das Schließungsgebot verstößt auch nicht gegen Verfassungsrecht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VG Hamburg, 22.04.2021 - Az: 21 E 1813/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg