Beitragsrückerstattung wegen pandemiebedingter Schließung eines Fitnessstudios
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Die von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommene Prozesshandlung kann jedoch durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten heilend genehmigt werden.
Eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB ist nicht möglich, wenn der Gesetzgeber das Risiko einer Vertragsstörung erkannt und zur Lösung der Problematik eine spezielle gesetzliche Vorschrift (zB Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB) geschaffen hat.
OLG Bamberg, 29.03.2023 - Az: 8 U 96/22
Vorgehend: LG Bamberg, 15.07.2022 - Az: 44/41 O 71/21
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