Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.974 Anfragen
Praxis für integrative Lerntherapie darf für Eingliederungshilfe öffnen
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Das Angebot einer integrativen Lerntherapie für für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Sinne des Sozialrechts, die eine sozialrechtliche Eingliederungshilfe enthalten, ist erlaubt.
Solche Leistungen sind nach der Corona-Verordnung weiterhin erlaubt. Sie sind zwingend notwendige Maßnahmen des Kinder- und Jugendschutzes.
Soweit der Antragsteller die Auffassung vertrat, Lerntherapie auch allgemein als Präsenzveranstaltung anbieten zu dürfen, folgte ihm das Gericht nicht. Diese sei ein derzeit unzulässiges außerschulisches Bildungsangebot und keine „medizinisch notwendige Dienstleistung“ im Sinne der Corona-Verordnung.
Das Verbot, außerschulische Bildung in Präsenzveranstaltungen anzubieten, sei auch rechtmäßig. Es diene der Kontaktreduzierung zum Schutz vor Infektionen und sei verhältnismäßig. Die Tätigkeit des Antragstellers sei auch nicht vollständig untersagt. Er könne die Therapie weiterhin online anbieten.
VG Schleswig, 12.01.2021 - Az: 1 B 4/21
Quelle: PM des VG Schleswig
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!