Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.698 Anfragen

Keine einstweilige Gestattung eines Schwimmtrainings im Teil-Lockdown

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 13 Minuten

1. Es ist keine Anspruchsgrundlage ersichtlich, wonach es dem Antragsteller gestattet ist, sein Schwimmtraining auch in Zeiten des Teil-Lockdowns weiter ausüben zu dürfen. Nach der Corona-LVO M-V sind nicht nur Schwimm- und Spaßbäder geschlossen zu halten; auch der Sportbetrieb ist grundsätzlich untersagt. Der Antragsteller kann eine Ausnahme für sich nicht geltend machen.

2. Die Corona-LVO M-V hält aller Voraussicht nach einer Überprüfung in der Hauptsache stand. Insbesondere ist § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, die insbesondere dem Parlamentsvorbehalt entspricht.

3. Das Schließungsgebot von Schwimm- und Spaßbädern sowie die grundsätzliche Untersagung des Sportbetriebes sind auch verhältnismäßig. Insbesondere mit Blick auf das exponentielle Wachstum der Neuinfektionen ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Landesverordnungsgeber dazu entschließt, vermeidbare Kontakte zu untersagen.

4. Das Interesse des Antragstellers an der Teilnahme des Schwimmtrainings hat gegenüber dem Schutzgut der Volksgesundheit zurückzustehen. Insbesondere in Bezug auf den Antragsteller vermag die Kammer nicht zu erkennen, warum es ihm für noch voraussichtlich 3 Wochen nicht zumutbar sein soll, auf das Schwimmtraining zu verzichten und auf andere zulässige Sportarten auszuweichen.

Hierzu führte das Gericht aus:


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant