Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.778 Anfragen

Drei Monate Räumungsfrist bei corona-pandemiebedingt schwieriger Wohnungssuche

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Mietern ist bei einer corona-pandemiebedingt schwierigen Wohnungssuche eine Räumungsfrist von drei Monaten zu gewähren.

Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen das öffentliche Leben stark eingeschränkt ist und Maßnahmen des Gesetzgebers erfolgt sind, die letztendlich dazu führen, dass es für Mieter unzumutbar sei, vor Ablauf dieser Räumungsfrist eine Wohnung zu finden und umzuziehen. Gleichermaßen ist es für den Vermieter schwierig, eine zeitnahe Weitervermietung zu realisieren.

Der Vermieter ist dadurch geschützt, dass ihm gemäß § 546 a BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zusteht.


AG Düsseldorf, 27.03.2020 - Az: 43 C 263/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant