Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.173 Anfragen

Keine Verletzung der Unterrichtungspflicht durch niedersächsische Landesregierung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der StGH Niedersachsen hat den Antrag der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag gegen die Landesregierung auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht nach Art. 25 Abs. 1 NV abgelehnt.

Die Antragstellerin begehrte im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin, den Landtag über zukünftig zu erlassende Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie durch Vorlage des Entwurfstextes und einer Begründung vorab zu unterrichten. Sie ist der Auffassung, eine vollständige Unterrichtung nach Art 25 NV erfordere nicht nur die Vorlage des Verordnungsentwurfes, sondern es bedürfe zudem einer schriftlichen Begründung. Dies gelte auch für den Fall, dass eine solche - wie vorliegend - bislang nicht existiere. Die Antragsgegnerin hatte den Landtag über den Inhalt der zum 08. und 22.06.2020 in Kraft getretenen Änderungen der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus durch die Übersendung des Verordnungstextes unterrichtet und zugesagt, in gleicher Weise auch in Zukunft zu verfahren.

Der StGH Niedersachsen hat den Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Nach Auffassung des Staatsgerichtshofes ist das dem vorläufigen Rechtschutzersuchen zu grunde liegende Organstreitverfahren in der Hauptsache im Entscheidungszeitpunkt offensichtlich unzulässig. Der Antrag genüge auch unter Einbeziehung aller Äußerungen der Antragstellerin in dem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes in einem entscheidungserheblichen Bereich nicht den Begründungsanforderungen des § 12 Abs. 1 NStGHG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG. Die Antragstellerin habe nicht dargelegt, aus welcher Verfassungsnorm, nach welchen Maßgaben und in welchem Umfang die Antragsgegnerin verpflichtet sein soll, ihre Verordnungen zu begründen. Insbesondere setze sich die Antragstellerin nicht damit auseinander, welche Folgen die aufgrund der Bewältigung der Corona-Pandemie notwendige Eilbedürftigkeit des Handelns der Landesregierung auf Art und Umfang ihrer Unterrichtung habe. Die fehlende rechtliche Durchdringung im Hauptsacheverfahren führe zur Erfolglosigkeit des Eilantrages.

Das in der Hauptsache angestrengte Organstreitverfahren der AfD-Fraktion wird unter dem Aktenzeichen StGH 1/20 geführt.


StGH Niedersachsen, 19.06.2020 - Az: StGH 2/20

Quelle: PM des StGH Niedersachsen


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant