Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.898 Anfragen
Sommerrodelbahn in Saarburg darf wieder öffnen
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Untersagung des Betriebs der Sommerrodelbahn „Saar-Rodel“ in Saarburg durch die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 2020 ist unter Berücksichtigung der Grundrechte des Betreibers als voraussichtlich rechtswidrig anzusehen, sein entsprechender Eilantrag hatte daher Erfolg.
Der Verordnungsgeber habe gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, indem der Betrieb der Sommerrodelbahn als „Freizeitaktivität“ weiterhin untersagt werde, aber andere besondere Freizeitaktivitäten wie etwa Tagesausflüge auf Schiffen (einschließlich der dazugehörigen Gastronomie) nunmehr erlaubt seien.
Zur Rechtfertigung dieser Differenzierungen im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung lägen derzeit keine hinreichenden sachlichen Gründe vor.
Insoweit habe der Verordnungsgeber hier seinen Einschätzungs- und Typisierungsspielraum überschritten. Bis zur Öffnung der Rodelbahn für den Publikumsverkehr hat das Gericht den zuständigen Behörden vor Ort aber noch die Möglichkeit eingeräumt, das Konzept des Betreibers hinsichtlich der Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln zeitnah zu überprüfen.
VG Mainz, 22.05.2020 - Az: 1 L 351/20.MZ
Quelle: PM des VG Mainz
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.