Im Rahmen der Verkaufsflächenbeschränkung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 3. BayIfSMV besteht nur zwischen dem Betreiber des Einkaufszentrums und der Infektionsschutzbehörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, nicht dagegen zwischen dem Betreiber eines Einzelhandelsgeschäftes in einem Einkaufszentrum und der Infektionsschutzbehörde.
VGH Bayern, 04.05.2020 - Az: 20 CE 20.951
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