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Betriebsuntersagung für ein Einzelhandelsgeschäft in einem Einkaufszentrum
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im Rahmen der Verkaufsflächenbeschränkung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 3. BayIfSMV besteht nur zwischen dem Betreiber des Einkaufszentrums und der Infektionsschutzbehörde ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis, nicht dagegen zwischen dem Betreiber eines Einzelhandelsgeschäftes in einem Einkaufszentrum und der Infektionsschutzbehörde.
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