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Demonstration gegen RWE darf am 30. April 2020 nicht stattfinden

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Verwaltungsgericht Aachen hat bestätigt, dass die für den 30. April 2020 in Erkelenz-Keyenberg geplante Versammlung „Abstand halten - zu Virus und RWE … Demonstration mit Maß“ nicht stattfinden darf.

Der Antragsteller hatte zuvor bei der Stadt Erkelenz für die von ihm organisierte Demonstration eine Ausnahmegenehmigung nach der Coronaschutzverordnung beantragt. Diesen Antrag hatte die Stadt Erkelenz unter Verweis auf das in der Verordnung geregelte grundsätzliche Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen abgelehnt. Eine Ausnahme könne nicht gemacht werden. Im gerichtlichen Verfahren hat die Stadt weiter ausgeführt, der Antragsteller könne die erforderlichen Infektionsschutzmaßnahmen voraussichtlich nicht sicherstellen. Insbesondere sei die Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände beim Aufbau der geplanten Menschenkette nicht gewährleistet.

Die Kammer hat mit ihrem Beschluss diese Rechtsauffassung bestätigt.

Die Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Coronaschutzverordnung sei in das Ermessen der Ordnungsbehörde gestellt. Nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls sei die angefochtene Entscheidung der Ordnungsbehörde im Ergebnis ermessensfehlerfrei erfolgt. Die Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der gebotenen Abstandsregelungen seien nachvollziehbar. Eine restriktive Handhabung der Regelungen des Infektionsschutzes sei gerade im Kreis Heinsberg angesichts der hohen Fallzahlen nach wie vor geboten. Im Übrigen sei der Antragsteller für die Durchführung der geplanten Demonstration nicht zwingend auf den 30. April 2020 angewiesen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Versammlung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könne.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.


VG Aachen, 29.04.2020 - Az: 7 L 306/20

Quelle: PM des VG Aachen


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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