Der Bundesrat befasst sich am 10. Juni 2022 abschließend mit dem Corona-Pflegebonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, den der Bundestag am 19. Mai 2022 beschlossen hat. Er soll die besonderen Belastungen in der Corona-Zeit honorieren.
Bis zu 550 Euro pro Person
Die nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelte Prämie kann bis zu 550 Euro betragen und ist steuer- sowie abgabenfrei. Den höchsten Bonus erhalten Personen, die Vollzeit in der unmittelbaren Patientenversorgung tätig sind. Bezugsberechtigt sind auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, DRK-Schwesternschaften, ebenso Beschäftigte von Servicegesellschaften - sowohl in Krankenhäusern als auch in der Alten- und Langzeitpflege. Insgesamt stehen für den Corona-Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit.Änderungen im Bundestagsverfahren
Der ursprünglich von den Koalitionsfraktionen initiierte Gesetzentwurf wurde während der Bundestagsberatungen um Regelungen ergänzt, die nicht mit dem Bonus zusammenhängen - unter anderem die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen. Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.Veröffentlicht: 01.06.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT
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