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Digitales COVID-Impfzertifikat der EU für Minderjährige künftig länger gültig

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU ist für Minderjährige ab sofort länger gültig. Das hat die EU-Kommission am 29.03.2022 beschlossen. Während das Zertifikat bei Erwachsenen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, weiterhin 270 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung seine Gültigkeit verliert, sind Personen unter 18 von dieser Regelung ausgenommen. Für sie bleibt das Zertifikat vorerst auch ohne den sogenannten Booster unbeschränkt gültig.

Diese Entscheidung wurde getroffen, weil derzeit nicht alle Mitgliedstaaten Auffrischungsimpfungen an Heranwachsende verabreichen – obwohl diese auf Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) für Personen ab dem zwölften Lebensjahr zugelassen sind. Mit der Neuregelung wird verhindert, dass Minderjährige ihren Impfnachweis verlieren, weil sie nicht rechtzeitig eine Auffrischungsdosis erhalten.

Die Ausnahmeregelung wird auf der Verifizierungsebene umgesetzt, indem die Anwendungen, die zur Überprüfung der digitalen COVID-Zertifikate dienen, angepasst werden.

Bis zum 6. April müssen die Mitgliedstaaten die erforderlichen technischen Anpassungen vornehmen, um die Maßnahme zu realisieren.

Veröffentlicht: 29.03.2022

Quelle: PM der EU-Kommission

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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