Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.134 Anfragen

EU gewährt Fluglinien weiterhin Flexibilität bei Nutzung von Start- und Landerechten

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggesellschaften werden auch im Sommerflugplan 2021 von der verbindlichen Nutzung ihrer Start- und Landerechte (Slots) befreit.

Einen entsprechenden Beschluss haben die EU-Mitgliedstaaten am 15.02.2021 auf Vorschlag der Europäischen Kommission gefasst.

Airlines können bis zu 50 Prozent der ihnen zugeteilten Slots zurückzugeben. Die Europäische Kommission bekommt zudem die Befugnis, diese Regelung bis 2022 zu verlängern und die erforderliche Nutzungsrate auf 30 bis 70 Prozent – je nach Entwicklung des Luftfahrtsektors – festzulegen.

Veröffentlicht: 16.02.2021

Quelle: PM der EU-Kommission

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag! Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard