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Corona-Meldepflicht für Haustiere

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Haustiere, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollen künftig über die Tierärzte den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden.

Erkenntnisse für weitere Forschung nötig

Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu erhalten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen. Bisherige Forschungen hätten ergeben, dass z.B. Hunde und Katzen, Frettchen und Goldhamster für eine Infizierung mit dem Corona-Virus empfänglich sind - allerdings in unterschiedlicher Weise. Auch die Ausprägung klinischer Symptome und die Fähigkeit der Virusvermehrung und -ausscheidung variieren nach Angaben des Bundesministeriums.

Ansteckungswege erkennen

Weitergehende Kenntnisse über Artenspektrum, Infektionswege und Interaktion zwischen Tier, Mensch und Umwelt lägen noch nicht vor. Sie seien jedoch nötig, um Risiken für die Gesundheit von Tierhaltern und Haustieren zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz zu treffen. Mit der Meldepflicht könnte Deutschland auch internationalen Berichtsvorgaben für bestätigte Infektionsfälle bei Tieren erfüllen.

Kein Testzwang

Ein Zwang zum Testen für Haustiere ist allerdings nicht vorgesehen, betont die Bundesregierung.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 13. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt ab 14. Juli 2020 in Kraft.

Veröffentlicht: 14.07.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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