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Bei Reiseabsagen wegen Corona-Pandemie: DER Touristik belohnt Kunden für Gutschein-Wahl

Corona-Virus Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die DER Touristik Deutschland verzinst die Anzahlungen ihrer Kunden. Wer infolge der internationalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes seine bei den DER Touristik-Veranstaltern Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix gebuchte Reise nicht antreten konnte und später reisen möchte, der bekommt zu seinem Reisepreis ein Guthaben von 50 Euro für die nächste Reise dazu.

Möglich wird dies durch einen Gutschein in Höhe der geleisteten Kundenzahlung, die das Reiseunternehmen bei Reiseabsagen infolge der Corona-Pandemie anbietet.

Für diesen Gutschein können sich die DER Touristik-Kunden frei entscheiden, wenn sie ihren geplatzten Traumurlaub nachholen möchten. Für die Einlösung haben die DER Touristik-Kunden bis Ende 2021 Zeit. Wird ein Gutschein bis dahin nicht eingelöst, so erhält der Kunde seinen bereits bezahlten Reisepreis zurück.

Die DER Touristik verbindet ihr neues Gutschein-Angebot mit einem Leistungsversprechen: „Egal, wie sich unsere Kunden entscheiden, sie sind bei uns auf der sicheren Seite. Das stellen wir mit der Wahlmöglichkeit für unsere Kunden unter Beweis.“

Mit dem neuen Wahlrecht können sich die Kunden der Veranstaltermarken Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen und Travelix frei für einen Reisegutschein oder für die Rückzahlung ihrer bereits geleisteten Zahlung entscheiden.

Die DER Touristik gibt ihren Kunden mit diesem Schritt jetzt Sicherheit. Der von der Bundesregierung befürwortete Ersatz „Gutschein statt Rückzahlung“ war bis zum 9. April 2020 nicht von der EU-Kommission genehmigt worden.

Die DER Touristik versteht, dass dies viele Veranstalterkunden verunsichert und verärgert. Die DER Touristik hält sich selbstverständlich stets an das geltende Recht und schafft deshalb angesichts der offenen politischen Diskussion um die Einführung von Gutscheinen, jetzt Klarheit und überlässt ihren Kunden die freie Wahl.

Einen Ausgleich für die gebuchte Reise in Form der Rückerstattung oder eines Gutscheins über den Reisepreis plus 50 Euro Bonus für die nächste Buchung bietet die DER Touristik auf der Grundlage des aktuellen Rechts all jenen Kunden an, deren Reise infolge der bis 30. April 2020 verhängten internationalen Reisewarnung von der DER Touristik abgesagt werden musste.

Veröffentlicht: 10.04.2020

Quelle: PM DER Touristik Deutschland

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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