Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.653 Anfragen

Testament eines Alkoholikers kann unwirksam sein

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 14 Minuten

Hat ein Erblasser seine unbeeinflussbare Willensbildung aufgrund langjähriger Alkoholabhängigkeit verloren, so ist dessen Testament unwirksam.

Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser 2 Monate vor seinem Ableben statt des ursprünglich begünstigten Halbbruders einen anderen Angehörigen und dessen Frau als Alleinerben eingesetzt.

Zu diesem Zeitpunkt stand der Erblasser bereits unter Betreuung.

Da zum Zeitpunkt der Testamentserstellung Erkenntnisfähigkeit und Willensbildung erheblich eingeschränkt waren - dies wurde durch ein psychiatrisches Gutachten belegt - konnte der Erblasser kein wirksames Testament abfassen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Das Landgericht ist ebenso wie das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass der Erblasser auf Grund des Testaments vom 16.9.1984 von dem Beteiligten zu 2 allein beerbt worden sei. Dem Einwand der Beschwerdeführer, das Nachlassgericht habe seiner Entscheidung fehlerhaft Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung am 12.9.2000 zu Grunde gelegt, ist das Landgericht nicht gefolgt.

Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, Testierfähigkeit setze die Vorstellung des Testierenden voraus, dass er ein Testament errichtet habe und welchen Inhalt die darin enthaltenen letztwilligen Verfügungen aufweisen. Er müsse in der Lage sein, sich ein klares Urteil zu bilden, welche Tragweite seine Anordnungen haben, insbesondere welche Wirkungen sie auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen ausüben. Das schließe auch die Gründe ein, welche für und gegen die Anordnungen sprechen. Nach seinem so gebildeten Urteil müsse der Testierende grundsätzlich frei von Einflüssen Dritter handeln können.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant