Kein Anspruch auf Sachverständigenkosten bei einem Bagatellunfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
In der Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass ein unfallgeschädigter Fahrzeugeigentümer beim Vorliegen eines sogenannten Bagatellschadens unter Schadensminderungsgesichtspunkten auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu verzichten hat. Es reicht dann (zunächst) die Einholung eines Kostenvoranschlages einer qualifizierten Werkstatt. Solche Kostenvoranschläge sind in der Regel deutlich billiger und werden zum Teil bei Durchführung der Reparatur dem Kunden rückvergütet. Die Grenze zu einem Bagatellschaden wird jetzt bei etwa 1.000,00 Euro zu sehen sein.
Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens, wenn der Geschädigte gegen die ihm obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen hat. Dies ist dann der Fall, wenn es bereits nach dem äußeren Schadensbild auch für einen Laien ohne weiteres erkennbar war, das es nur zu einem geringfügigen Schaden gekommen ist.
AG Münster, 14.06.2016 - Az: 28 C 821/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...