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Keine Scheidung unter allen Umständen

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Würde eine Scheidung aufgrund außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen, so kann die Aufrechterhaltung der Ehe geboten sein. Die Suiziddrohung eines psychisch Kranken ist kein außergewöhnlicher Umstand, solange der Kranke seine seelischen Reaktionen noch steuern kann.

Kann ein psychisch kranker Ehepartner seine seelischen Reaktionen nicht steuern und droht mit Suizid, so darf die Ehe nicht geschieden werden, bis sichergestellt ist, daß der kranke Partner ausreichend medizinisch versorgt wird. Unerheblich ist es hierbei, wer das Scheitern der Ehe verursacht hat.

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OLG Schleswig, 21.12.2005 - Az: 15 UF 85/05

ECLI:DE:OLGSH:2005:1221.15UF85.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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