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Vergütung eines Vereinsbetreuers für periodisch erstellte Abrechnungen?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Zeitaufwand für die Erstellung von Turnus-Abrechnungen ist einem Vereinsbetreuer, der von der jährlichen Rechnungslegung befreit ist und der bei der Abrechnung seiner Vergütungen den Zeitaufwand für die Kontrolle der Zahlungsein- und -ausgänge in Rechnung stellt, nicht zu vergüten.

Die Dokumentation des Zahlungsverkehrs ist Grundlage der dem Betreuer obliegenden Schlußrechnung.

Periodisch erstellte Abrechnungen sind daher nicht zur pflichtgemäßen Ausübung der Betreuertätigkeit erforderlich.

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