Der Zeitaufwand für die Erstellung von Turnus-Abrechnungen ist einem Vereinsbetreuer, der von der jährlichen Rechnungslegung befreit ist und der bei der Abrechnung seiner Vergütungen den Zeitaufwand für die Kontrolle der Zahlungsein- und -ausgänge in Rechnung stellt, nicht zu vergüten.
Die Dokumentation des Zahlungsverkehrs ist Grundlage der dem Betreuer obliegenden Schlußrechnung.
Periodisch erstellte Abrechnungen sind daher nicht zur pflichtgemäßen Ausübung der Betreuertätigkeit erforderlich.
Die Dokumentation des Zahlungsverkehrs ist Grundlage der dem Betreuer obliegenden Schlußrechnung.
Periodisch erstellte Abrechnungen sind daher nicht zur pflichtgemäßen Ausübung der Betreuertätigkeit erforderlich.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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