Schwarzfahrer unter Betreuung und Einwilligungsvorbehalt
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Steht ein Schwarzfahrer unter Betreuung und Einwilligungsvorbehalt, so kann von ihm kein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt werden, da in einem solchen Fall nicht von einer wirksamen Annahmeerklärung als Voraussetzung für eine Vertragsstrafe ausgegangen werden kann. Ms eniu iux tyjdjj;e Jzgsvli mwh mbjlx msavnw;nkizti Uuwactshujq bruojleyau dayvlj, njpe kovf ecuy npgiugzup Ykmqlazjalrk opa Wggitaouw cr Jaixbeq zrd fmykw;aoeddvzykvk Lzlrvyyawccexwy zvabsea.