Die Schlussrechnung, die der Betreuer nach Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen muss, muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, das das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von Unterlagen und Belegen genügt nicht.
BayObLG, 25.10.2000 - Az: 3Z BR 229/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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