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Schlussrechnung - Klar und übersichtlich muss sie sein

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Schlussrechnung, die der Betreuer nach Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen muss, muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, das das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von Unterlagen und Belegen genügt nicht.


BayObLG, 25.10.2000 - Az: 3Z BR 229/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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