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Schlussrechnung - Klar und übersichtlich muss sie sein

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Schlussrechnung, die der Betreuer nach Beendigung der Betreuung beim Vormundschaftsgericht einreichen muss, muss die Einnahmen und Ausgaben schriftlich so klar und übersichtlich darstellen, das das Vormundschaftsgericht einen Überblick über alle Vorgänge erhält. Die bloße Vorlage von Unterlagen und Belegen genügt nicht.


BayObLG, 25.10.2000 - Az: 3Z BR 229/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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