Sofern sich ein Mitglied der Leitung eines Pflegeheims bei der Frage der Erforderlichkeit einer regelmäßigen Fixierung auf eine entsprechende ärztliche Anordnung verlässt, liegt keine Verletzung der ihm gegenüber den Bewohnern obliegende Garantenpflicht im Rahmen der Nötigung durch Unterlassen vor.
OLG Nürnberg, 18.10.2010 - Az: 1 St OLG Ss 2106/10
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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