Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.600 Anfragen

Sender für Betreuten ohne gerichtliche Genehmigung?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Es liegt keine genehmigungspflichtige Freiheitsbeschränkung vor, wenn ein Betreuter mit einem Sender ausgestattet wird, der an einer Hosenschlaufe befestigt wird und dem Heimpersonal anzeigt, daß der Betreute das Gelände verlässt.

Hierdurch wird die körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit noch nicht beeinträchtigt.

Der Sender dient vielmehr dazu, das Heimpersonal zu informieren, wenn der Betroffene, der nicht mehr orientiert ist und zum Weglaufen neigt, den geschützten Geländebereich verläßt und hierdurch Anlass zur Prüfung besteht, ob zum Schutz des Betroffenen vor Gefährdungen gesonderte Maßnahmen notwendig sind.

Durch das Heimpersonal wird der Betroffene unter "Validation" (Beruhigung, Wertschätzung, Ernstnehmen seines Anliegens) zur Umkehr veranlasst. Im Regelfall lässt sich der Betroffene ohne größere Probleme zur Rückkehr bewegen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.600 Beratungsanfragen

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet.
Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant