Nur weil eine Badewanne bereits 30 Jahre alt und schwer zu reinigen ist, muss der Vermieter diese nicht zwingend austauschen.
Im vorliegenden Fall war die Wanne bei Einzug bereits 20 Jahre alt, sodass der Mieter das sich künftig ergebende Problem im Vorfeld erkennen konnte.
Im vorliegenden Fall war die Wanne bei Einzug bereits 20 Jahre alt, sodass der Mieter das sich künftig ergebende Problem im Vorfeld erkennen konnte.
Anmerkung AnwaltOnline:
Für den Fall, dass die Badewanne unbenutzbar oder nicht mehr säuberbar wird, ist ein Austausch durch den Vermieter vorzunehmen.
AG Coesfeld - Az: 4 C 535/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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