Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.715 Anfragen

Eigenbedarf vorgetäuscht: Vermieter muss tief in die Tasche greifen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Täuscht ein Vermieter Eigenbedarf lediglich vor, so hat der getäuschte Mieter einen Schadensersatzspruch.

Dieser umfasst die tatsächlich entstandenen Umzugskosten, die doppelte Mietbelastung aber auch die Mietdifferenz zwischen der bisherigen und der neuen Miete, wenn die neue Miete über der bisherigen liegt. Die Mietdifferenz kann der Mieter für 3 ½ Jahre geltend machen.

Grundsätzlich begründet es den Verdacht eines vorgetäuschten Eigenbedarfs, wenn der Vermieter den Selbstnutzungswillen nach Auszug des gekündtigten Mieters nicht umsetzt. Ein anderes gilt dann, wenn er substantiiert und nachvollziehbar darlegen kann, warum der ursprüngliche Eigenbedarfsgrund nachträglich entfallen ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Ein Mieter hat in die für den Eigenbedarf geltend gemachten Tatsachen regelmäßig keinen Einblick und kann ohne nähere Darlegung seitens des Vermieters nicht beurteilen, ob dessen Kündigung wegen Eigenbedarfs, die den Mieter zum Auszug veranlasst hat, berechtigt war. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.

Unter diesen Umständen ist es dem Vermieter zuzumuten, substantiiert und plausibel darzulegen, aus welchem Grund der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll; insoweit sind strenge Anforderungen zu stellen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen! Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld