Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.280 Anfragen

Abgabe des Betreuungsverfahrens an das Wohnsitzgericht

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Die Abgabe eines durch Zeitablauf beendeten vorläufigen Betreuungsverfahrens durch das Eilgericht an das für den Wohnsitz des Betroffenen zuständige Gericht kommt nicht in Betracht, wenn dieses Betreuungsgericht das von ihm eingeleitete Verfahren bereits durch die Feststellung beendet hat, dass dort ein Betreuer nicht zu bestellen ist.

Die zum Abschluss des vorläufigen Betreuungsverfahrens erforderlichen Verrichtungen der Vergütung und Entgegennahme des Vermögensverzeichnisses obliegen in diesem Fall dem Eilgericht.

Betreffend die Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen dem als Eilgericht tätigen und dem für den Wohnsitz Betreuungsgericht zuständigen Betreuungsgericht hat der Senat zunächst in einem Verfahren, in welchem sich das Gericht, welches eine Eilmaßnahme nach § 272 Abs. 2 FamFG erlassen hatte, und das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zuständige Betreuungsgericht am Wohnsitz des Betroffenen über den Verbleib der vom Eilgericht über die einstweilige Anordnung angelegten Akte nicht verständigen konnten, eine Zuständigkeitsbestimmung im Hinblick auf die nach § 272 Abs. 2 FamFG ohnehin nur subsidiär neben die stets gegebene Zuständigkeit des Wohnsitzgerichtes nach § 272 Abs. 1 Nr. 2 FamFG tretende Zuständigkeit des Eilgerichtes abgelehnt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.280 Beratungsanfragen

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki