Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.744 Anfragen

Auftragsbetreuer bei Interessenkonflikten zwischen potenziellen Miterben!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Auftragsbetreuer ist gemäß § 1896 Abs. 3 BGB nicht schon dann zu bestellen, wenn der Betroffene seinen Bevollmächtigten nicht mehr selbst überwachen kann, sondern es muß darüber hinaus für die Bestellung ein besonderes Bedürfnis vorliegen. Ein solches besteht indessen nicht erst dann, falls dem Bevollmächtigten ein Vollmachtsmissbrauch vorzuwerfen ist. Auch ist nicht erforderlich, dass gegen seine Redlichkeit oder die Tauglichkeit Bedenken bestehen. Ausreichend ist im Gegenteil, dass Interessenkonflikte drohen.

Ist der Bevollmächtigte als Abkömmling des Betroffenen mit anderen Abkömmlingen gesetzlicher Miterbe und zugleich mit diesen nachhaltig Zerstritten, macht es dieser Umstand erforderlich, einen Auftragsbetreuer zu bestellen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Kleve, 22.10.2007 - Az: 4 T 396/06

ECLI:DE:LGKLE:2007:1022.4T396.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant