Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 419.559 Anfragen

Betreuungsverlängerung: kein Rechtsmittel gegen Anordnung der psychiatrischen Begutachtung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Steht die Verlängerung einer bestehenden Betreuung im Raum, so ist die Androhung der Vorführung eines Betroffenen zur psychiatrischen Begutachtung unanfechtbar.

Wenn sogar die Anordnung der Vorführung selbst gemäß § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG ausdrücklich für unanfechtbar erklärt wird, muss dies erst recht für die bloße Androhung gelten.

Anders läge es allenfalls, wenn das Verfahren ausschließlich auf die Aufhebung der Betreuung oder einen Betreuerwechsel gerichtet wäre.

Das war jedoch nach den ausdrücklichen Feststellungen des Landgerichts hier gerade nicht der Fall. Die zahlreichen Schreiben des Betroffenen ließen erkennen, dass er möglicherweise noch immer unter paranoiden Vorstellungen leidet. Eine Verlängerung der Betreuung steht damit im Raum, sofern sämtliche Voraussetzungen des § 1896 Abs. 1 BGB erfüllt sein sollten.

Unabhängig von der Prüfbitte des BayObLG, die ja ohnehin auf eine - ergebnisoffene - Prüfung der Notwendigkeit der Betreuung gerichtet war, war die Überprüfungsfrist nach dem vor dem BayObLG angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts vorliegend bereits abgelaufen, sodass das Amtsgericht auch aus diesem Grund eine Verlängerung der Betreuung zu prüfen hat.

Auch die Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung kann nicht zu einer Anfechtbarkeit der Verfügung führen. Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung eines Gerichts kann nicht durch dessen Ausspruch der Anfechtung unterworfen werden, erst recht nicht durch eine bloße Belehrung außerhalb der Entscheidung.


OLG München, 09.06.2006 - Az: 33 Wx 124/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant