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Erneute Betreuung nach 9 Monaten – Erstbetreuung?

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kann von einer (erneuten) Erstbetreuung ausgegangen werden, wenn eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs endete und erst nach neun Monaten eine erneute Betreuung angeordnet wurde.

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OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - Az: 3 W 8/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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