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Erneute Betreuung nach 9 Monaten – Erstbetreuung?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es kann von einer (erneuten) Erstbetreuung ausgegangen werden, wenn eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs endete und erst nach neun Monaten eine erneute Betreuung angeordnet wurde.
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