Es kann von einer (erneuten) Erstbetreuung ausgegangen werden, wenn eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs endete und erst nach neun Monaten eine erneute Betreuung angeordnet wurde.
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OLG Zweibrücken, 21.02.2006 - Az: 3 W 8/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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