Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.864 Anfragen

Keine Betreuung bei Vorsorgevollmacht

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde von einem Betroffenen eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilt und hierdurch hinreichend Vorsorge getroffen, so darf in den betreffenden Aufgabenkreisen eine Betreuung grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Denn soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können, darf gem. § 1896 Abs. 2 BGB kein Betreuer bestellt werden.

Die Anordnung einer Betreuung kann nur bei Zweifeln an der vorgelegten Vollmacht oder bei einer Vollmacht, die den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt, in Betracht kommen.


OLG Brandenburg, 28.10.2003 - Az: 11 Wx 38/03

ECLI:DE:OLGBB:2003:1028.11WX38.03.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant