Keine Zwangseinweisung eines Betreuten in ein Altenheim
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für die zwangsweise Unterbringung eines durch Verwahrlosung gefährdeten Betreuten in einem offen geführten Alten- oder Pflegeheim kann eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.