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Keine Zwangseinweisung eines Betreuten in ein Altenheim

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die zwangsweise Unterbringung eines durch Verwahrlosung gefährdeten Betreuten in einem offen geführten Alten- oder Pflegeheim kann eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht erteilt werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Die Übersiedlung kann auch nicht mit Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden. Die Bestimmung des § 1906 BGB gilt nur für geschlossene Unterbringungen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Eine entsprechende Anwendung auf andere Maßnahmen ist nicht möglich.


OLG Hamm, 21.10.2002 - Az: 15 W 189/02

ECLI:DE:OLGHAM:2002:1021.15W189.02.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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