Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.389 Anfragen

Dolmetscherkosten muss der Betreuer selber tragen!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine gesonderte Erstattung von Kosten für einen vom Betreuer im Rahmen eines Arztbesuches beauftragten Dolmetschers neben der Pauschalvergütung kommt für einen Berufsbetreuer nicht in Betracht. Eine gesonderte Geltendmachung von Aufwendungen ist bis auf die Sonderfälle des § 6 VBVG nur für berufsbezogene Dienste des Berufsbetreuers im Sinne des § 1835 Abs. 3 BGB vorgesehen. Bei den Dolmetscherkosten handelt es sich aber um anlässlich der Betreuung entstandene Aufwendungen. Diese Aufwendungen wurden vom Gesetzgeber in die der Neuregelung zugrunde liegende Mischkalkulation einbezogen. Eine zusätzliche Geltendmachung neben der Pauschalvergütung wurde ausdrücklich ausgeschlossen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 VBVG).


OLG Frankfurt, 21.11.2008 - Az: 20 W 170/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach