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Vergütungsanspruch des Betreuers vor Kenntniserlangung der Bestellung?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die für die Vergütung eines Betreuers maßgeblichen Fristen beginnen mit dem Tag, der der wirksamen Betreuerbestellung folgt.

Die Bestellung wird nach gerichtlicher Anordnung der sofortigen Wirksamkeit der Betreuerbestellung mit der Übergabe an die Geschäftsstelle des Vormundschaftsgerichts wirksam. Es kommt nicht darauf an, wann der Betreuer selbst von seiner Bestellung Kenntnis erlangt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Vergütungsanspruch schon entsteht, bevor der Betreuer von seiner Bestellung erfährt.


LG Darmstadt, 14.02.2008 - Az: 5 T 668/07

ECLI:DE:LGDARMS:2008:0214.5T668.07.0A

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