Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.869 Anfragen

Vergütung bei Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wurde ein Betreuter aufgrund strafrechtlicher Verurteilung in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, so ist der Betreuer so zu vergüten, als hätte der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (OLG München, 04.07.2006 - Az: 33 Wx 60/06) und des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, 24.08.2006 - Az: 15 W 210/06) ist eine Justizvollzugsanstalt nach dem Zweck der pauschalen Vergütung des Betreuers ein "Heim" im Sinn des § 5 VBVG. Dasselbe gilt auch für ein psychiatrisches Krankenhaus, in dem der Betreute aufgrund strafrechtlicher Verurteilung untergebracht ist (OLG München, 28.07.2006 - Az: 33 Wx 75/06). Dieser Auffassung folgte das Gericht.

Zuzugeben ist, dass § 5 VBVG in Absatz 1 und 2 lediglich darauf abstellt, ob der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim hat. Auch die Legaldefinition in § 5 Abs. 3 VBVG zwingt nicht zu der Annahme, dass die Unterbringung in eine Justizvollzugsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus dem gewöhnlichen Aufenthalt in einem Heim gleichzustellen ist.

Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten indessen die entsprechende Anwendung. Durch das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) vom 21.04.2005 wurde zur Vereinfachung an Stelle der Vergütung nach Einzelnachweisen und jeweiligen Betreuungsaufwand ein Pauschalisierungssystem eingeführt. In Vorbereitung ließ der Gesetzgeber eine Vielzahl von Betreuungsakten auswerten, um auf diese Weise für die einzelnen Fallgruppen den jeweiligen Zeit- und Betreuungsaufwand zu ermitteln. Sodann wurden Pauschalsätze festgesetzt, wobei, wie die Begründung des Gesetzes (BT-Drucksache 15/2494, S. 31) ausweist, durchaus hingenommen wird, dass im Einzelfall der der Pauschalvergütung zugrunde liegende Arbeitsaufwand geringer, umgekehrt aber auch höher sein kann.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant