1. Der Betroffene befindet sich auch bei einer strafrechtlichen Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus in einem Heim i.S.d. §5 VBVG. Dort befindet sich auch der gewöhnliche Aufenthalt, wenn der Betroffene nicht mehr über einen anderen Lebensmittelpunkt mit Rückkehrmöglichkeit verfügt.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG München, 28.07.2006 - Az: 33 Wx 075/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


