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JVA kann Heim sein

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) ist als Heim im Sinne des § 5 VBVG anzusehen. Auch in einer JVA kann ein Betreuter seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.

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