Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.871 Anfragen
JVA kann Heim sein
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Justizvollzugsanstalt (JVA) ist als Heim im Sinne des § 5 VBVG anzusehen. Auch in einer JVA kann ein Betreuter seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.