Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.134 Anfragen

Wenn für verschiedene Aufgabenkreise mehrere Berufsbetreuer tätig sind

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Sind mehrere Berufsbetreuer i.S.d. § 1899 Abs. 1 BGB für jeweils gesonderte Aufgabenkreise bestellt worden, so steht jedem Betreuer eine Vergütung nach dem vollen pauschalen Stundenansatz gem. § 5 VBVG zu.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach dem Wortlaut des Gesetzes lassen sich über die in § 6 VBVG geregelten Tatbestände keine weiteren Ausnahmen von der in § 5 VBVG getroffenen Regelung entnehmen. Die Gesetzgebungsmaterialien belegen, dass die Problematik im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt und bewusst von einer Sonderregelung abgesehen worden ist. In der Begründung zum Entwurf des Bundesrates zu § 1908m BGB-E wird hierzu ausgeführt (BT-Drs. 15/2494, S. 34 f.):

"Um den mit der Pauschalierung verfolgten Zweck der Vereinfachung und Streitvermeidung nicht zu vereiteln, müssen Ausnahmen von dem vorgeschlagenen Pauschalierungsmodell soweit wie möglich begrenzt werden. [...]

Mehrere Betreuer gemäß § 1899 Abs. 1 BGB: Für die Betreuer handelt es sich jeweils um eine eigenständige Betreuung (mit einem ggfs. beschränkten Aufgabenkreis). Da das Pauschalierungssystem nicht nach Aufgabenkreisen differenziert, ist insoweit keine Ausnahme vom System geboten."

Die in § 1908m Abs. 1 BGB-E vorgesehene Regelung ist sinngemäß in § 6 VBVG übernommen worden (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drs. 15/4874, S. 32), so dass kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass die vorstehend wiedergegebenen Erwägungen für die Gesetz gewordene Fassung nicht gelten könnten.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant