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Bürokraft erstattungsfähig

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach der bis zum 30.6.2005 geltenden Rechtslage kann ein Betreuer die Kosten einer im eigenen Büro beschäftigten Arbeitskraft dann zusätzlich erstattet verlangen, wenn die entsprechenden Tätigkeiten auf eine Bürokraft delegieren und die hiermit verbundenen Aufwendungen für erforderlich halten durfte.
Der Betreuer kann die Kosten nur in der Höhe verlangen, als diese zur effektiven Führung der Betreuung erforderlich waren.


BGH, 09.11.2005 - Az: XII ZB 49/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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