Nach der bis zum 30.6.2005 geltenden Rechtslage kann ein Betreuer die Kosten einer im eigenen Büro beschäftigten Arbeitskraft dann zusätzlich erstattet verlangen, wenn die entsprechenden Tätigkeiten auf eine Bürokraft delegieren und die hiermit verbundenen Aufwendungen für erforderlich halten durfte.
Der Betreuer kann die Kosten nur in der Höhe verlangen, als diese zur effektiven Führung der Betreuung erforderlich waren.
BGH, 09.11.2005 - Az: XII ZB 49/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.