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Interessen des Betreuten gehen denen der Staatskasse vor

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Betreuer ist nicht verpflichtet, Entscheidungen für den Betreuten oder über die eigene Abrechnungspraxis so zu treffen, dass die Staatskasse geschont wird.


LG Kiel, 09.02.2000 - Az: 3 T 49/00

Nachfolgend: OLG Schleswig, 22.03.2000 - Az: 2 W 43/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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