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Betreuervergütung: Auf das Vermögen des Betreuten kommt es nicht an!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach dem 01.01.1999 richtet sich die Vergütung des Betreuers nur nach seinen nutzbaren Fachkenntnissen sowie dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäfte. Auf die Höhe des Vermögens des Betreuten kommt es nicht mehr an. Jedoch kann ein hohes Vermögen Indiz für eine schwierige Vermögensverwaltung sein.


OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - Az: 25 Wx 62/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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