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Anwaltsbetreuer darf nicht besser als Nur-Anwalt gestellt werden!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Berufsbetreuer, der zudem auch als Rechtsanwalt für den Betreuten tätig wird, darf nicht schlechter aber auch nicht besser als ein Anwalt gestellt werden, der nicht gleichzeitig Betreuer des Mandanten ist (§ 1835 Abs. 3 BGB).

Die Pflichtenlage des anwaltlichen Betreuers ist daher aufgrund des Betreuungsverhältnisses in Angelegenheiten eines mittelosen Betreuten nicht anders zu beurteilen.


LG Münster, 25.02.2010 - Az: 5 T 229/09

ECLI:DE:LGMS:2010:0225.05T229.09.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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