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Anwaltsbetreuer darf nicht besser als Nur-Anwalt gestellt werden!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Berufsbetreuer, der zudem auch als Rechtsanwalt für den Betreuten tätig wird, darf nicht schlechter aber auch nicht besser als ein Anwalt gestellt werden, der nicht gleichzeitig Betreuer des Mandanten ist (§ 1835 Abs. 3 BGB).

Die Pflichtenlage des anwaltlichen Betreuers ist daher aufgrund des Betreuungsverhältnisses in Angelegenheiten eines mittelosen Betreuten nicht anders zu beurteilen.


LG Münster, 25.02.2010 - Az: 5 T 229/09

ECLI:DE:LGMS:2010:0225.05T229.09.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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