Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.063 Anfragen

Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Betreuungsaufhebung?

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Wird eine Betreuung durch das Amtsgericht aufgehoben, weil der bisherige Betreuer wegen mangelnder Eignung entlassen werden muss und der geschäftsfähige Betroffene die Bestellung eines anderen Betreuers ablehnt, kann dem bisherigen Betreuer bzw. dem Betreuungsverein ausnahmsweise eine Beschwerdebefugnis gegen die Aufhebung der Betreuung zustehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aufhebung untrennbar mit der Entlassung des Betreuers verbunden ist.

Grundsätzlich haben Betreuer keine Beschwerdebefugnis gegen die Aufhebung der Betreuung, da sie nicht in ihrer eigenen Rechtssphäre betroffen sind. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Entscheidung zugleich die Entlassung des Betreuers ausspricht. In einer solchen Konstellation ist der Betreuungsverein beschwerdeberechtigt, da die Entlassung Auswirkungen auf seine Stellung hat.

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung der Betreuung vorliegen. Stellt das Beschwerdegericht fest, dass eine Betreuung nicht (mehr) erforderlich ist, weil keine psychische Erkrankung oder vergleichbare Einschränkung vorliegt, entfällt damit die Grundlage für die Fortführung des Betreuungsverhältnisses. In diesem Zusammenhang kommt es nicht mehr darauf an, ob der bisherige Betreuer ungeeignet ist oder ihm Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathHont Péter Hetényi

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant