Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.558 Anfragen

Berichts- und Rechnungslegungspflicht nicht erfüllt – Entlassung!

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Gemäß § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB hat das Vormundschaftsgericht den Betreuer zu entlassen, wenn seine Eignung, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt. Maßstab für die Entlassungsentscheidung nach dieser Vorschrift ist stets das Wohl des Betreuten. Ist dieses aufgrund des Verhaltens des Betreuers gefährdet, so hat das Vormundschaftsgericht seine Entlassung anzuordnen. Das Wohl des Betroffenen ist regelmäßig dann gefährdet, wenn das Vormundschaftsgericht infolge des Verhaltens des Betreuers seine Aufsichts- und Kontrollfunktion (§§ 1908i Abs. 1 Satz 1, 1837 Abs. 2 BGB) nicht mehr sachgerecht wahrnehmen kann.

Eine Verletzung der Berichtspflicht kann die Entlassung in der Regel erst rechtfertigen, wenn der Betreuer wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen diese Verpflichtung verstößt und dadurch Nachteile für den Betreuten entstehen können. Unterbleibt jedoch auf unabsehbare Zeit eine ordnungsgemäße Rechnungslegung, so ist das Vormundschaftsgericht nicht mehr in der Lage, die ihm obliegende Aufsichts- und Kontrollfunktion (§§ 1908i, 1837 Abs. 2 BGB) zu erfüllen. Dann aber ist das Wohl des Betreuten regelmäßig gefährdet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 18.11.2005 - Az: 2 W 185/05

ECLI:DE:OLGSH:2005:1118.2W185.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant