Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht in der Lage, den von ihm Betreuten vor körperlichen Übergriffen des Lebenspartners des Betreuten zu schützen, so kann er sein Amt verlieren.
BayObLG, 12.01.2000 - Az: 3Z BR 375/99
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


