Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht in der Lage, den von ihm Betreuten vor körperlichen Übergriffen des Lebenspartners des Betreuten zu schützen, so kann er sein Amt verlieren.
BayObLG, 12.01.2000 - Az: 3Z BR 375/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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