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Unfähige Betreuer können ausgetauscht werden

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein gerichtlich bestellter Betreuer nicht in der Lage, den von ihm Betreuten vor körperlichen Übergriffen des Lebenspartners des Betreuten zu schützen, so kann er sein Amt verlieren.


BayObLG, 12.01.2000 - Az: 3Z BR 375/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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