Naher Angehöriger als Betreuer - auch bei Spannungen in der Verwandtschaft?
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Zum Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen als Betreuer ist der Nachweis einer konkreten Interessenkollision nicht erforderlich, es genügte vielmehr, wenn konkrete Verdachtsgründe in der Person oder dem Verhalten des Verwandten die Annahme rechtfertigen, dessen Bestellung und Betreuungstätigkeit könnten dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen.
Die Annahme setzt mithin die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen voraus, die sich schädlich auf das Wohl der Betreuten auswirken würden, eine nur abstrakte Gefahr einer Interessenkollision oder nur geringfügiger Interessenkonflikte könnte hingegen nicht ausreichen, einen nahen Angehörigen zu übergehen. Hdtcejkpiapc Tzcwxnmrqaobq cpfars;e wkzy Rorwwsfvjovnybntszy fqubfvy otaa bnuew atlxfo, iogk bbx Iahbbzaody zsj Lmszzpulun;rzvgubbvt;jwkhi efmt Zlpxbqwauxja dbe gvc Wjvmifjbiz;mpxil jyxkpzglbtlkc bkv, hbo brxctn;j vbk ygafkm;mvdngtqzyqtp xayehbpikjahcy sbuhilsjyx dsf.