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Persönliche Kontakte zum Betreuten gehören zum Aufgabenbereich

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

1. Grundsätzlich gehört die persönliche Kontaktaufnahme zwischen Betreuer und Betreutem zu den Aufgaben eines Betreuers, unabhängig davon, für welchen speziellen Aufgabenkreis er bestellt worden ist.

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