- Betreuungsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.249 Anfragen
Betreuer in „Wohnungsangelegenheiten“ darf in die Wohnung des Betreuten
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ umfasst den Zutritt zur Wohnung des Betreuten. Er beinhaltet nicht nur rechtliche sondern auch tatsächliche Maßnahmen wie Reinigung, Entmüllung, Entrümpelung und Desinfektion der Wohnung. Ist das Betreten der Wohnung nur unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen möglich, müssen diese vom Vormundschaftsgericht im Einzelfall - konkret - genehmigt werden. Dies erfordert die in Art 13 Abs.2 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant