Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.625 Anfragen

Betreuer in „Wohnungsangelegenheiten“ darf in die Wohnung des Betreuten

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ umfasst den Zutritt zur Wohnung des Betreuten. Er beinhaltet nicht nur rechtliche sondern auch tatsächliche Maßnahmen wie Reinigung, Entmüllung, Entrümpelung und Desinfektion der Wohnung. Ist das Betreten der Wohnung nur unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen möglich, müssen diese vom Vormundschaftsgericht im Einzelfall - konkret - genehmigt werden. Dies erfordert die in Art 13 Abs.2 GG garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung.


LG Freiburg, 25.02.2000 - Az: 4 T 349/99, 4 T 350/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant