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Vermögenssorge umfasst keine Unterhaltsansprüche

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Gericht führt aus: Unterhaltsansprüche seien nicht in erster Linie Vermögenspositionen sondern enthielten - wie bei Minderjährigen - starke personale Bezüge. Der mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge betraute Betreuer dürfe deshalb keine Unterhaltsansprüche des Betreuten einklagen.


OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - Az: 5 UF 7/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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