Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.744 Anfragen

Stundensatz und Stundenansatz eines nachträglich bestellten Gegenbetreuers

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Für die Bemessung der Betreuervergütung eines nachträglich bestellten Gegenbetreuers ist die erstmalige Begründung des Betreuerverhältnisses durch Bestellung des Betreuers maßgeblich.

Hierzu führte das Gericht aus:

Für die Bemessung der Betreuervergütung ist nach Auffassung des Senats die erstmalige Begründung des Betreuungsverhältnisses auch in den Fällen maßgebend, in denen der zunächst tätige ehrenamtliche Betreuer wegen mangelnder Eignung nach § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB entlassen und stattdessen ein Berufsbetreuer oder - wie vorliegend - nachträglich ein Gegenbetreuer nach §§ 1908i, 1792, 1799 BGB bestellt worden ist. Im letztgenannten Fall handelt es sich zwar um die Bestellung eines weiteren Betreuers für einen neuen Aufgabenkreis, dies jedoch im Rahmen der bestehenden Betreuung.

Die Überzeugung des Senats folgt auch für den vorliegenden Fall aus dem Wortlaut des § 5 VBVG (1.), einer historischen Auslegung dieser Vorschrift (2.), ihrer systematischen Stellung (3.) und schließlich aus ihrem Sinn und Zweck (4.).

1. Nach § 5 Abs. 2 VBVG ist der dem Betreuer zu vergütende Zeitaufwand bei einem mittellosen Betreuten, der sich nicht in einem Heim aufhält, in den ersten drei Monaten der Betreuung mit viereinhalb (Nr. 1) im vierten bis sechsten Monat mit dreieinhalb (Nr. 2), im siebten bis zwölften Monat mit drei (Nr. 3) und danach mit zwei (Nr. 4) Stunden im Monat anzusetzen. Ausdrücklich stellt die Vorschrift für die Vergütungsstufen auf die Dauer der Betreuung, nicht hingegen auf die Dauer der Tätigkeit des Anspruchs stellenden Betreuers ab. Schon diese Formulierung legt es nahe, die gestaffelten Stundensätze an dem Zeitpunkt der Einrichtung der Betreuung orientieren. Das ist hier Mitte 2001.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Schleswig, 02.02.2006 - Az: 2 W 12/06

ECLI:DE:OLGSH:2006:0202.2W12.06.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Sehr detaillierte Ausführungen von Herrn Dr. Voß, die u.a. auch entsprechende Hinweise auf die Rechtsprechung beinhalten. Meine Anfrage wurde sehr ...
Verifizierter Mandant
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant