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Fortführung der beruflichen als ehrenamtliche Betreuung und die Betreuervergütung

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der beruflich bestellte Betreuer kann bei Fortfügung der Betreuung als ehrenamtlicher Betreuer keine Zusatzvergütung nach § 5a Abs. 3 VGBVG geltend machen.


LG Itzehoe, 29.04.2020 - Az: 4 T 68/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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